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Planfeststellungs-
verfahren

Die Einwendungsfrist endet am 22.7!

Die neugeplante Variante 3 ist noch nicht genehmigt...

hilf mit, den Bau der A44/Bergshäuser Brücke durch den Söhrewald zu verhindern

Schicke noch schnell eine Einwendung FÜR EILIGE und leite sie Freunden weiter...

Hier findest du bei unseren Mitstreitern der BI KeineA44 einen Vordruck, den du fix kopieren und per Mail ans RP Kassel senden kannst. (Link anklicken)

https://www.keinea44.de/2024/07/13/einwendung-fuer-eilige/

oder

Komm zur Einwendungssprechstunde immer dienstags um 18Uhr, in der Kupferkanne in Fuldabrück

 

oder informiere dich hier:

Jeder, egal welche Wohnadresse, ab 7 Jahren kann mitmachen (Eltern in Vertretung ihrer Kinder unter 7 Jahren).

Nur, wer eine Einwendung macht, kann gerichtlich gegen das Vorhaben vorgehen oder am Erörterungstermin teilnehmen.

Wichtig zu wissen: jeder kann mehrere Sammeleinwendungen unterschreiben und eine Einzeleinwendung machen.

Wirklich wichtig sind aber die Einzeleinwendungen!

 

-->  Hier gehts zu den Sammeleinwendungen und Beipiel-Einwendungen als Formulierungshilfe... klick hier

Bis zum 22. Juli   kann jeder, schriftlich per Brief oder Email Einwendungen gegen den Plan erheben, mit vollständigem Namen und Titel/Angabe des Geschäftszeichens

Sechsstreifigen Ausbau der A44 zwischen AK Kassel-West und Kassel-Süd (inklusive Neubau der Bergshäuser Brücke),

Geschäftszeichen RPKS - 22-66 j 0300/2-2018

an:

Postweg

Regierungsprädium Kassel

Dezernat 22 - Verkehr

Am Alten Stadtschloss 1

34117 Kassel

Email

verkehr-planfeststellung@rpks.hessen.de

--> Einwendung als PDF-Format (maximal 25 MB) im Anhang

Es ist über beide Kontaktadressen sinnvoll eine Empfangsbestätigung zu fordern!

Die Planunterlagen konnten auf der Seite des Regierungspräsidiums Kassel  nur im Zeitraum vom 22. April - 21. Mai eingesehen werden.

Ihr könnt sie weiterhin in unserer

Einwendungssprechstunde immer dienstags um 18Uhr, in der Kupferkanne in Fuldabrück,

 

einsehen.

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